Nachfolgend unsere Mietbedingungen

Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von KFZ-Zubehör.

Mietpreis
Es gilt der im Mietvertrag schriftlich fixierte Mietpreis.
Die Miete ist im Voraus bzw. sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
Die Mietpreise verstehen sich incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer,
ab Standort, ohne Montage.

Mietzeitveränderung
Eine Veränderung der vertraglich vereinbarten Mietzeit muss mit dem Vermieter
mindestens 5 Tage vor Ende der Mietzeit einvernehmlich verabredet werden.

Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Vermieter und seine Mitarbeiter ( Erfüllungsgehilfen ) haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist der Führer des Fahrzeuges für die Montage der Mietsache selbst verantwortlich. Für Hilfestellungen und Ausführungen stehen wir auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit unseren Fachkenntnissen gerne zur Verfügung, für eventuelle Schäden wird keinerlei Haftung übernommen.
Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund werden ausgeschlossen.

Haftung des Mieters
Der Mieter bestätigt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages die Haftung für Schäden
am Mietobjekt, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen, für Schäden durch
unsachgemäße Behandlung, Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit, Diebstahl,
Abhandenkommens des Mietobjektes oder Benutzung zu verbotenem Zwecke. Der Mieter hat den Mietartikel in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben, d. h. in dem Zustand, wie er den Mietartikel bei Abholung übernommen hat. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Grundsätzen. Er haftet auch, wenn er unerlaubt das Fahrzeug einem Dritten überlässt und der Schaden nicht ohne dies eingetreten wäre.
Der Mieter ist für die ordentliche Beladung der Mietsache verantwortlich und haftet deshalb auch für alle Schäden, die durch das Ladegut entstanden sind.

Verbotene Nutzung
Die Benutzung des Mietobjektes erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Mieter ist untersagt,
das Mietobjekt zu verwenden:
zum Transport von Lebewesen,
zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen,
zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten,
zur Weitervermietung,
für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
Sicherheitshinweise
Der Mieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften und die auf Wunsch des Mieters vom Vermieter ausgehändigten Benutzerempfehlungen zu beachten.

Mietvoraussetzung
Die Vermietung erfolgt nur gegen Hinterlegung einer gültigen Personalausweiskopie.

Versicherungen
Eine Versicherung der Mietobjekte ist nicht im Mietpreis eingeschlossen. Mietobjekte
und Reisegepäck können und sollten vom Mieter, in Absprache mit der bestehenden
KFZ-Versicherung, selbstständig versichert werden.
Reservierung, Übernahme und Rückgabe
Reservierungen sind nur gültig für Mietobjektgrößen, nicht für spezielle Mietobjekttypen.
Die Übernahme des Mietobjektes hat spätestens 1 Stunde nach der vereinbarten Zeit
zu erfolgen, danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.
Abbestellungen müssen spätestens 72 Stunden vor Mietbeginn erfolgen. Geschieht dies
nicht, ist eine Gebühr in Höhe des hälftigen Mietzinses zu zahlen, es sei denn, das
Mietobjekt kann für den Zeitraum anderweitig vermietet werden.
Die Übernahme und Rückgabe des Mietobjektes durch den Mieter erfolgt zu der vereinbarten Zeit.
Sollte der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten werden und hierdurch ein
Schadensersatzanspruch eines nachfolgenden Mieters entstehen, so haftet der Mieter für alle Forderungen und Ansprüche, die gegen den Vermieter aus nicht rechtzeitiger Bereitstellung entstehen.
Zusätzlich ist für jeden Überziehungstag die fällige Tagesgebühr zu zahlen.

Reparaturen
Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Mietobjektes zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 50,- Euro ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter unter Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Potsdam
Potsdam, den 17.07.2010